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Immersive Technologien in der Luxusvermarktung: Innovation mit Augenmaß


Ob Virtual Reality Showrooms, Augmented Reality Anproben oder NFTs als digitale Sammlerstücke: Immersive Technologien verändern die Welt des Premium- und Luxusmarketings. Sie schaffen Erlebnisse, die das Produkt inszenieren, Emotionen stärken und neue Kundengruppen erschließen. Gleichzeitig stellen sie Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen.


Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Grenze zwischen Inspiration und Irreführung. Abweichungen zwischen virtuellen und realen Produktpräsentationen können wettbewerbsrechtliche Probleme im Hinblick auf die Beschaffenheit, Qualität oder Herkunft des Produkts verursachen. Auch "Virtual Try-Ons" müssen realistische Ergebnisse liefern, um rechtliche Risiken zu vermeiden.


Ein weiteres relevantes Thema ist die Kennzeichnungspflicht: Sind digitale Erlebnisse oder Inhalte werblich, müssen sie als solche klar erkennbar sein. Gerade im Metaverse oder bei gamifizierten Anwendungen ist das für Konsument:innen oft nicht sofort ersichtlich.


Zudem ist die Frage des geistigen Eigentums von Relevanz: Die Verwendung oder Referenzierung einer Luxusmarke in einem virtuellen Raum erfordert die Beachtung der Rechte des jeweiligen Rechteinhabers. Die Grenzen zwischen Marken, Kunst und Parodie verschwimmen im digitalen Raum, was die Thematik komplexer macht.


Aus juristischer Sicht lässt sich festhalten, dass immersive Technologien zwar große Potenziale für Marken bieten, jedoch auch ein hohes Maß an rechtlicher Sensibilität erfordern. Wer überzeugende digitale Erlebnisse schaffen will, muss die Nutzer:innen nicht nur emotional, sondern auch rechtlich sauber abholen.



Über Markus Nessler, MBA - Rechtsanwalt Markus Nessler, MBA, berät führende Unternehmen der Konsum- und Gebrauchsgüterindustrie bei der Entwicklung intelligenter Vertriebs- und Konditionssysteme. Mit seiner langjährigen Erfahrung hat er bereits über 70 Markenvertriebe – von der strategischen Konzeption bis zur erfolgreichen Implementierung und Durchsetzung (selektiver) Vertriebssysteme in Deutschland – begleitet.

Mehr Informationen unter: www.mnbr.de

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